Die Rechtsberatung von Geschäftsführern und Vorständen gehört zu unseren Kernkompetenzen. Wir beraten GmbH-Geschäftsführer, Geschäftsführer öffentlich-rechtlicher Körperschaften sowie Vorstände von Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Vereinen und Stiftungen. Diese vertreten wir außergerichtlich sowie vor allen behördlichen und gerichtlichen Verfahren.
Bei der Aushandlung des Anstellungs- / Dienstvertags für Geschäftsführer und Vorstände haben die Parteien üblicherweise einen großen Spielraum. Das sollte der Geschäftsführer unbedingt nutzen. Ein zentraler Punkt bei der Gestaltung von Dienstverträgen ist die Regelung der Handlungs- und Entscheidungskompetenz der jeweiligen Führungskraft.
Achtung: “Vertrag” kommt keineswegs von „vertragen“ – die teuersten Unfälle geschehen nicht selten am Schreibtisch. Wirklich von Nutzen ist ein Vertrag nur dann, wenn seine Gestaltung der spezifischen Art und Weise der Parteibeziehung entspricht, möglichst effektive Zusammenarbeit zwischen Organ und Gesellschaft ermöglicht und im Konfliktfall bestmögliche Positionen wahrt. Dabei ist zu beachten, dass die Lösung von Konflikten aufgrund unzureichender Verträge oftmals wesentlich mehr Geld und Zeit in Anspruch nimmt als die individuelle Ausarbeitung eines guten Vertrages. Erarbeiten Sie Ihre Verträge also lieber erst mit einem Anwalt Ihres Vertrauens, denn Ihre Unterschrift kann Sie reich machen – oder ruinieren!
Im Geschäftsalltag und im Rahmen der Personalarbeit tauchen regelmäßig allerhand Rechtsfragen auf, bei denen die falschen oder zu späte Entscheidungen weitreichende und kostenintensive Konsequenzen nach sich ziehen können.
Mithilfe eines Dauerberatungsvertrags ist die externe Rechtsabteilung Ihres Unternehmens immer nur einen Mausklick oder Anruf entfernt. Wir setzen uns mit aller Konsequenz für Ihre Interessen und die vereinbarten Ziele ein und lassen nichts unversucht – vor Ort und international. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, mithilfe eines genau auf Ihre Belange abgestimmten Beratungspakets, Ihre Zeit, Geld und Nerven zu schonen. So können Sie als Geschäftsführer Konfliktpotenziale bereits im Vorfeld ausräumen und die entscheidenden Weichen rechtzeitig stellen. Sie erreichen sofort einen qualifizierten Ansprechpartner, der Ihr Geschäft schon kennt, wenn Sie schnell und unkompliziert anwaltlicher Beratung benötigen.
So effizient und schnell wie eine eigene Rechtsabteilung.
— Matthias Herz, Rechtsanwalt bei moonlaw