Rechtsgebiete ⋙ Gesellschaftsrecht ⋙ Anwalt für Gesellschaftsgründungen
Sie wollen eine Gesellschaft gründen? Dann sollten neben strategischen Gesichtspunkten unter anderem haftungsrechtliche und steuerliche Aspekte berücksichtigt werden. Unsere professionellen Anwälte für Gesellschaftsgründung stehen Ihnen dabei kompetent zur Seite:
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Eines gleich vorweg: Die eine passende oder gar richtige Rechtsform gibt es nicht. Vielmehr haben Sie die Qual der Wahl. Grundsätzlich wird zwischen sog. Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden. Während Personengesellschaften durch die beteiligten Personen (Gesellschafter) geprägt werden, steht bei den Kapitalgesellschaften deren Kapitalbeteiligung im Vordergrund. Diese Unterscheidung hat weitrechende Konsequenzen: So ergeben sich bspw. Unterschiede in der Haftung, der Besteuerung von Gesellschaftern bzw. Gesellschaft sowie hinsichtlich des für die Gründung aufzubringenden Kapitals.
Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Rechtsformen nach dem deutschen Recht:
Diese Entscheidung hängt jedoch vom konkreten Einzelfall und oftmals von weiteren Faktoren ab, die hier nicht abschließend dargestellt werden können. Buchen Sie daher noch heute eine Erstbesprechung oder steigen Sie mit unseren erfahrenen Anwälten direkt in die Beratung ein.
Im nächsten Schritt müssen die benötigten Unterlagen entworfen werden. Welche das konkret sind, hängt von der gewählten Rechtsform ab. In der Regel sind mindestens folgende Dokumente erforderlich:
Der Gesellschaftsvertrag regelt insbesondere die Rechte und Pflichten der Gesellschafter sowie der übrigen Organe der Gesellschaft. Er sollte immer schriftlich fixiert werden, auch wenn das nicht bei allen Rechtsformen vorgeschrieben ist. Nur so lässt sich späteren Streitigkeiten vorbeugen.
Sofern die Gesellschaft über Geschäftsführer verfügt, ist ein Geschäftsführerdienstvertrag dringend zu empfehlen. Dabei gibt es einiges zu beachten, insbesondere weil das für Arbeitnehmer geltende Arbeitsrecht hier – wenn überhaupt – nur eingeschränkt Anwendung findet.
Eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags ist nur bei der Gründung bestimmter Rechtsformen erforderlich. Hierbei prüft der Notar die Einhaltung der gesetzlichen Formerfordernisse. Seit Kurzem kann die notarielle Beurkundung in manchen Fällen auch online durchgeführt werden.
Im Regelfall wird für Gesellschaften im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer Gründung ein Bankkonto eröffnet. In einigen Fällen – etwa bei der UG und der GmbH – muss dies noch vor Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister erfolgen, damit das hierfür erforderliche Kapital (bei der UG und der GmbH ist dies das sog. Stammkapital) eingezahlt werden kann. Soweit die Einzahlung von Kapital bzw. Stammkapital erforderlich ist, wird das Registergericht die Gesellschaft erst nach dessen Einzahlung in das Handelsregister eintragen. Als Nachweis für die Einzahlung erhalten Gründer üblicherweise eine Bestätigung der kontoführenden Bank, die dem Registergericht vorgelegt werden muss.
Die Eintragung im Handelsregister ist nicht für alle Rechtsformen vorgeschrieben. Soweit das aber der Fall ist, handelt es sich um einen wichtigen Meilenstein. Die Anmeldung zur Eintragung im Handelsregister erfolgt üblicherweise über das Notariat. Bis zur Eintragung dauert es üblicherweise 1-3 Wochen. Teilweise hat die Eintragung stattdessen auch in einem anderen Register, wie bspw. dem Vereinsregister, zu erfolgen.
Abhängig von der Unternehmenstätigkeit können weitere Anmeldungen wie bspw. beim Gewerbeamt oder der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Kammer erforderlich sein. Außerdem muss die Gesellschaft beim Finanzamt angemeldet werden. Hier empfiehlt sich die Begleitung durch einen Steuerberater. Viele Gesellschaften müssen zudem Angaben zu ihren wirtschaftlichen Berechtigten zur Eintragung an das Transparenzregister mitteilen.