Rechtsgebiete ⋙ Gesellschaftsrecht ⋙ Gesellschafterversammlungen
Sie haben eine rechtliche Frage zur Gesellschafterversammlung? Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht unterstützen Sie gern bei relevanten Themen wie Einberufung, Durchführung und Ablauf einer Gesellschafterversammlung:
✓ kostenlose Ersteinschätzung Ihres Gesellschaftsfalls
✓ professionelles Team erfahrener Anwälte
✓ kompetente Beratung für Gesellschafter
Das Gesetz sieht zwingende Gründe für die Einberufung einer GmbH-Gesellschafterversammlung vor. So muss eine solche bspw. dann einberufen werden, wenn Minderheitsgesellschafter, deren Geschäftsanteile zusammen mindestens 10 % des Stammkapitals entsprechen, dies verlangen. Auch ist unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, wenn sich aus der Jahresbilanz oder aus einer im Laufe des Geschäftsjahres aufgestellten Bilanz ergibt, dass die Hälfte des Stammkapitals verloren ist. Auch die Satzung der GmbH kann (weitere) Einberufungsgründe vorsehen.
Für die GmbH ist das gesetzlich nicht vorgeschrieben. Häufig ergibt sich diese Pflicht aber aus der Satzung der Gesellschaft. Im Übrigen ist die Anfertigung eines Protokolls, auch wenn im konkreten Fall keine solche Pflicht besteht, allein schon aus Beweisgründen stets zu empfehlen. In diesem Zusammenhang sollte auch nicht übersehen werden, dass das Gesetz eine Reihe von Vorschriften enthält, die für bestimmte Gesellschafterbeschlüsse eine notarielle Beurkundung vorschreiben.