Was muss ich bei der Kündigung eines Mitarbeiters beachten?

Rechtssichere Kündigung

So vermeiden Sie teure Fehler

Die Kündigung eines Mitarbeiters gehört zu den schwierigsten Aufgaben, die Sie als Unternehmer bewältigen müssen. Sie ist nicht nur eine emotionale Belastung, sondern erfordert auch ein fundiertes Wissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Schon ein kleiner Fehler kann Sie teuer zu stehen kommen – im schlimmsten Fall ist die Kündigung unwirksam, was zu kostspieligen, langwierigen Gerichtsverfahren und Reputationsverlust führen kann.

Wenn Sie sich fragen: Was muss ich beachten, um eine Kündigung rechtssicher zu erklären? Wie stelle ich sicher, dass der Prozess fair abläuft und alle Fristen sowie Formalitäten eingehalten werden? – dann sind Sie hier richtig. In diesem Leitfaden erfahren Sie Schritt für Schritt, welche Maßnahmen erforderlich sind, um eine Kündigung erfolgreich und rechtlich korrekt durchzuführen.

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Kündigungsgründe: Was ist zulässig?

Wenn Sie einem Mitarbeiter kündigen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass der Kündigungsgrund rechtlich zulässig ist. Es gibt drei Hauptarten von Kündigungsgründen, die in der Praxis relevant sind. Diese erfordern jeweils spezifische Nachweise und Vorgehensweisen, um rechtssicher zu sein.

Personenbedingte Kündigung
Eine personenbedingte Kündigung ist gerechtfertigt, wenn der Mitarbeiter aufgrund persönlicher Eigenschaften oder Umstände nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen.

Typische Fälle sind:

  • Dauerhafte Erkrankung: Wenn eine langfristige gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt, die es dem Mitarbeiter unmöglich macht, seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Hierbei sollten Sie zuvor prüfen, ob eine anderweitige Beschäftigung im Unternehmen oder eine Anpassung des Arbeitsplatzes möglich ist.
  • Verlust der Arbeitserlaubnis: Hat der Mitarbeiter eine für die Tätigkeit erforderliche Genehmigung (z. B. Fahrerlaubnis, Berufszulassung) verloren, kann dies ebenfalls eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen.

Als Arbeitgeber müssen Sie nachweisen, dass keine milderen Mittel als die Kündigung zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass alle Möglichkeiten einer Weiterbeschäftigung geprüft worden sein müssen.

 

2. Verhaltensbedingte Kündigung
Verhaltensbedingte Kündigungen basieren auf dem Fehlverhalten des Mitarbeiters, das die Zusammenarbeit erheblich beeinträchtigt.

Typische Gründe können sein:

  • Wiederholte Arbeitsverweigerung: Verweigert der Mitarbeiter trotz mehrfacher Aufforderung wiederholt die Erfüllung seiner Arbeitsaufgaben, kann dies zur Kündigung führen.
  • Verstöße gegen Unternehmensregeln: Dazu zählen etwa Missachtung von Sicherheitsvorschriften oder unerlaubtes Fernbleiben von der Arbeit.
  • Grobe Beleidigungen oder Belästigungen: Wenn ein Mitarbeiter Kollegen, Vorgesetzte oder Kunden beleidigt, kann eine verhaltensbedingte Kündigung ebenfalls gerechtfertigt sein.

In den meisten Fällen ist es jedoch erforderlich, dass dem Mitarbeiter vorher eine Abmahnung erteilt wurde, um ihn auf sein Fehlverhalten hinzuweisen und ihm die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten zu ändern. Eine verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist nur in besonders schweren Fällen gerechtfertigt, beispielsweise bei Gewaltanwendung.

Betriebsbedingte Kündigung
Betriebsbedingte Kündigungen beruhen auf wirtschaftlichen oder strukturellen Veränderungen im Unternehmen, die eine Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters unmöglich machen.

Dazu gehören:

  • Auftragsrückgang: Wenn die Nachfrage stark sinkt und es dadurch zu Personalabbau kommt.
  • Umstrukturierungen: Wenn Abteilungen zusammengelegt oder bestimmte Geschäftsbereiche ausgelagert werden, was zu einer Verringerung des Personalbedarfs führt.
  • Schließung von Abteilungen oder Standorten: Hierbei ist der Wegfall des Arbeitsplatzes aufgrund der Schließung der betroffenen Einheit ein Grund für die Kündigung.

Als Arbeitgeber müssen Sie bei einer betriebsbedingten Kündigung nachweisen, dass es keine alternative Beschäftigungsmöglichkeit im Unternehmen gibt und die Auswahl der gekündigten Mitarbeiter nach sozialen Kriterien erfolgt ist (z. B. Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten).

Es ist wichtig, alle Kündigungsgründe sorgfältig zu prüfen und die jeweiligen rechtlichen Vorgaben einzuhalten, um spätere arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Wichtiger Fakt:
Bei betriebsbedingten Kündigungen müssen Sie eine Sozialauswahl durchführen: Dabei wird geprüft, welche Mitarbeiter besonderen Kündigungsschutz genießen. Faktoren wie die Betriebszugehörigkeit, das Alter, Unterhaltspflichten oder eine Schwerbehinderung müssen Sie berücksichtigen. Mitarbeiter, die in diesen Kriterien stärker betroffen sind, haben oft bessere Chancen, ihren Arbeitsplatz zu behalten.​

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Fristen und Formalitäten bei einer Kündigung

Wenn ein Kündigungsgrund vorliegt, sollten Sie den nächsten Schritt sorgfältig planen. Die Einhaltung der Kündigungsfristen und gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten ist entscheidend, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und eine rechtssichere Kündigung durchzuführen.

Kündigungsfristen: So lange müssen Sie warten
Die gesetzlichen Kündigungsfristen richten sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses. In der Regel beträgt die Frist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist verlängert sich jedoch je nach Betriebszugehörigkeit: Je länger der Mitarbeiter im Unternehmen ist, desto länger ist auch die Kündigungsfrist. Bei einer Betriebszugehörigkeit von beispielsweise fünf Jahren beträgt die Kündigungsfrist bereits zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Wichtiger Fakt:
Mitarbeiter, die länger als zwei Jahre im Unternehmen sind, genießen längere Kündigungsfristen, die sich je nach Betriebszugehörigkeit auf bis zu sieben Monate verlängern können.

Vertragliche Besonderheiten berücksichtigen
Prüfen Sie unbedingt den Arbeitsvertrag auf abweichende Regelungen. Viele Arbeitsverträge enthalten längere Kündigungsfristen als die gesetzlich vorgeschriebenen. In einigen Fällen sind sogar kürzere Fristen zulässig, etwa in der Probezeit. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Kündigungsfristen sowohl den gesetzlichen Vorgaben als auch den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Formale Anforderungen für eine rechtssichere Kündigung
Stellen Sie sicher, dass die Kündigung schriftlich erfolgt und vom Kündigungsberechtigten persönlich unterschrieben ist. Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder SMS ist gesetzlich unwirksam. Zudem muss das Kündigungsschreiben dem Mitarbeiter rechtzeitig zugehen. Empfehlenswert ist die Zustellung per Einschreiben oder die persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung, um den Zugang nachweisen zu können.

Durch die Berücksichtigung dieser Fristen und Formalitäten gewährleisten Sie eine rechtssichere Kündigung und minimieren das Risiko von Klagen.

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Welche Rolle spielt der Betriebsrat?

Wenn es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, muss dieser zwingend in den Kündigungsprozess einbezogen werden. Andernfalls kann die Kündigung unwirksam sein. Es ist daher essenziell, die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats korrekt zu beachten.

Anhörung des Betriebsrats: Vor jeder Kündigung – egal ob verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt – müssen Sie den Betriebsrat über die Gründe und Umstände informieren. Der Betriebsrat hat das Recht, innerhalb einer Woche bei einer ordentlichen Kündigung oder innerhalb von drei Tagen bei einer fristlosen Kündigung eine Stellungnahme abzugeben. Die Anhörung ist eine gesetzliche Voraussetzung, ohne die die Kündigung rechtlich unwirksam wäre.

Zustimmung des Betriebsrats: Der Betriebsrat kann der Kündigung zustimmen, sie ablehnen oder Bedenken äußern. Auch wenn der Betriebsrat widerspricht, kann die Kündigung rechtskräftig werden. In einem solchen Fall hat der Betriebsrat jedoch die Möglichkeit, eine gerichtliche Überprüfung anzuregen, was das Verfahren deutlich verlängern kann. Es ist daher ratsam, eine Einigung mit dem Betriebsrat anzustreben, um mögliche Verzögerungen und gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Sichern Sie eine rechtssichere Einbeziehung des Betriebsrats: Stellen Sie sicher, dass Sie den Betriebsrat ordnungsgemäß in den Prozess einbinden und alle erforderlichen Formalitäten beachten. Wir unterstützen Sie dabei, den Kündigungsprozess rechtlich korrekt durchzuführen.

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Kündigungsschutz: Wann ist eine Kündigung unwirksam?

Als Arbeitgeber müssen Sie in Deutschland den umfassenden Kündigungsschutz beachten, der viele Mitarbeiter vor ungerechtfertigten Entlassungen schützt. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) stellt sicher, dass Kündigungen nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgesprochen werden dürfen, um den Schutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten.

Wann greift das Kündigungsschutzgesetz? Das KSchG gilt, wenn Ihr Unternehmen mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt und der betroffene Arbeitnehmer seit mindestens sechs Monaten bei Ihnen angestellt ist. In solchen Fällen ist eine Kündigung nur dann rechtlich zulässig, wenn ein berechtigter Kündigungsgrund vorliegt, wie betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe.

Besonderer Kündigungsschutz
Einige Mitarbeitergruppen genießen besonderen Schutz vor Kündigungen, um ihre Rechte besser zu sichern. Zu diesen Gruppen gehören:

  • Schwangere und junge Mütter: Schwangere Mitarbeiterinnen sowie junge Mütter sind während der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Geburt unkündbar. Diese Regelung soll ihre finanzielle und berufliche Sicherheit gewährleisten.
  • Schwerbehinderte Menschen: Wenn Sie einem schwerbehinderten Mitarbeiter kündigen möchten, benötigen Sie vorher die Zustimmung des Integrationsamts. Diese zusätzliche Absicherung schützt vor Diskriminierung und unrechtmäßiger Kündigung.
  • Betriebsratsmitglieder: Mitglieder des Betriebsrats sind während ihrer Amtszeit und darüber hinaus vor Kündigungen geschützt. So wird sichergestellt, dass sie ihre Mitbestimmungsrechte ohne Einflussnahme durch den Arbeitgeber ausüben können.

Vermeiden Sie teure Fehler im Kündigungsprozess
Sichern Sie sich rechtlich ab, indem Sie sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. So vermeiden Sie Rechtsstreitigkeiten und mögliche Wiedereinstellungsklagen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Kündigungen rechtssicher zu gestalten und beraten Sie gerne.

Wichtiger Fakt:
Auch Mitarbeiter in Elternzeit genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung während der Elternzeit ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich.

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So bereiten Sie ein eventuelles Kündigungsgespräch vor

Ein Kündigungsgespräch ist für Sie als Arbeitgeber ebenso unangenehm wie für den betroffenen Mitarbeiter. Es ist jedoch entscheidend, das Gespräch fair und respektvoll zu gestalten, um Missverständnisse und unnötige Spannungen zu vermeiden. Mit der richtigen Vorbereitung können Sie den Prozess für beide Seiten so angenehm wie möglich machen.

Wählen Sie Zeitpunkt und Ort sorgfältig
Planen Sie das Gespräch zu einem Zeitpunkt, der dem Mitarbeiter die Möglichkeit gibt, nach dem Gespräch direkt nach Hause zu gehen, um das Gesagte in Ruhe zu verarbeiten. Ein ungestörter Raum ist dabei unerlässlich, um die Privatsphäre zu wahren und eine respektvolle Atmosphäre zu schaffen.

Kommunizieren Sie klar und respektvoll
Stellen Sie sicher, dass Sie im Gespräch klare und präzise Aussagen treffen. Es ist wichtig, den Grund für die Kündigung nicht unnötig zu beschönigen, aber gleichzeitig sollten Sie verletzende Äußerungen vermeiden. Zeigen Sie dem Mitarbeiter Wertschätzung, indem Sie empathisch und respektvoll kommunizieren.

Bieten Sie Unterstützung an
Wenn möglich, zeigen Sie dem Mitarbeiter, dass Sie ihn nicht völlig im Stich lassen. Sie könnten beispielsweise Hilfe bei der Jobsuche anbieten, sei es durch Empfehlungen für einen Karriere-Coach oder die Ausstellung eines wohlwollenden Arbeitszeugnisses. Diese kleinen Gesten können helfen, das Gespräch positiver zu gestalten und den Übergang für den Mitarbeiter zu erleichtern.

Indem Sie diese Grundsätze beachten, stellen Sie sicher, dass das Kündigungsgespräch so respektvoll und fair wie möglich verläuft.

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Häufige Fehler bei Kündigungen und wie Sie diese vermeiden

Kündigungen sind ein komplexer rechtlicher Prozess, bei dem viele Stolpersteine lauern. Um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und Ihre Position als Arbeitgeber zu stärken, sollten Sie diese häufigen Fehler unbedingt vermeiden:

Fehlende Abmahnung bei verhaltensbedingter Kündigung: Wenn Sie eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen möchten, ist in den meisten Fällen eine vorherige Abmahnung notwendig. Diese Abmahnung soll dem Mitarbeiter die Möglichkeit geben, sein Verhalten zu ändern. Wenn Sie diese Abmahnung unterlassen, kann dies dazu führen, dass die Kündigung vor Gericht als unwirksam angesehen wird. Stellen Sie sicher, dass die Abmahnung schriftlich dokumentiert und der Grund für das Fehlverhalten klar benannt ist.

Fristlose Kündigung ohne wichtigen Grund: Eine fristlose Kündigung ist nur bei besonders schwerwiegenden Verfehlungen des Mitarbeiters zulässig, beispielsweise bei Diebstahl oder Gewalt am Arbeitsplatz. Wenn Sie eine fristlose Kündigung aussprechen, ohne einen ausreichend wichtigen Grund vorlegen zu können, riskieren Sie eine Anfechtung durch den Mitarbeiter. Dokumentieren Sie die Vorkommnisse sorgfältig und führen Sie eine gründliche rechtliche Prüfung durch, bevor Sie eine fristlose Kündigung aussprechen.

Fehlende Anhörung des Betriebsrats: In Unternehmen mit einem Betriebsrat muss dieser vor einer Kündigung angehört werden. Wenn Sie diese Anhörung versäumen oder den Betriebsrat nicht korrekt über die Gründe der Kündigung informieren, ist die Kündigung unwirksam. Achten Sie darauf, dass die Anhörung ordnungsgemäß dokumentiert und alle relevanten Informationen dem Betriebsrat zur Verfügung gestellt werden.

Nichteinhaltung der Kündigungsfristen: Die gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsfristen sind verbindlich und müssen eingehalten werden. Wenn Sie diese Fristen nicht beachten, kann der Mitarbeiter die Kündigung anfechten und eine Weiterbeschäftigung verlangen. Prüfen Sie daher genau, welche Fristen für den jeweiligen Mitarbeiter gelten, und stellen Sie sicher, dass diese korrekt im Kündigungsschreiben berücksichtigt werden.

Falsche Formulierung im Kündigungsschreiben: Das Kündigungsschreiben sollte klar und präzise formuliert sein. Unklare Formulierungen können zu Missverständnissen führen und die Rechtswirksamkeit der Kündigung gefährden. Vermeiden Sie Floskeln und ungenaue Aussagen, und stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Informationen enthalten sind, einschließlich Kündigungsgrund, Fristen und Hinweise auf bestehende Einspruchsrechte.

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