Unternehmenskauf: Ablauf, Formen und rechtliche Grundlagen

Veröffentlicht am: 12.10.2026 - Lesezeit: 6 Minuten

Der Unternehmenskauf ist eine komplexe Transaktion, bei der sowohl wirtschaftliche, steuerliche als auch rechtliche Aspekte eine Rolle spielen. Die Veräußerung eines Unternehmens oder zumindest einer erheblichen Beteiligung an einem solchen hat zumeist nicht nur Auswirkungen auf die Gesellschaft selbst. Neben dem bisherigen Inhaber als Veräußerer können insbesondere auch die Geschäftsführung, Mitarbeiter sowie ggf. sogar Kunden und/oder Lieferanten hiervon betroffen sein.

Eine sorgfältige Vorbereitung ist deshalb entscheidend. Sie sollte bereits mit der Festlegung der Transaktionsziele beginnen und endet zumeist auch erst mit der Unterzeichnung des Unternehmenskaufvertrags. Doch auch darüber hinaus ist in der Regel eine weitere Begleitung bis zum tatsächlichen vollständigen Vollzug der Übertragung ratsam.

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Matthias Herz
Rechtsanwalt und Geschäftsführer


Was ist ein Unternehmenskauf?

  • Unter einem Unternehmenskauf versteht man den Erwerb eines Unternehmens oder einer Beteiligung, die dem Käufer die wirtschaftliche Leitungsmacht über das Unternehmen vermittelt.
  • Der Kaufpreis ist selbstverständlich häufig in Geld zu leisten. In der Praxis werden aber auch oft Gestaltungen gewählt, die den Käufer verpflichten, daneben oder gar stattdessen Anteile zu gewähren oder andere Gegenleistungen zu erbringen.
  • Der Unternehmenskauf unterfällt im deutschen Recht keinem einheitlichen Gesetz. Seine konkrete Ausgestaltung hängt daher maßgeblich von der Transaktionsstruktur und den Besonderheiten des Zielunternehmens ab.

Welche Formen des Unternehmenskaufs gibt es?

Zumeist wird zwischen dem sog. Share Deal und dem sog. Asset Deal unterschieden.

Was ist ein Share Deal?

Beim Share Deal werden Anteile an einer Gesellschaft erworben. Die Gesellschaft selbst bleibt unverändert bestehen. Es wechselt lediglich der Anteilsinhaber. In der Regel bedarf es daher gerade keines gesonderten Übergangs einzelner Verträge oder Vermögensgegenstände. Das kann die Transaktion erheblich erleichtern.

Bei einem Share Deal übernimmt der Käufer aber mittelbar auch etwaige mit der Zielgesellschaft verbundenen Risiken. Die Verbindlichkeiten und Altlasten verbleiben grundsätzlich bei der Zielgesellschaft. Der Unternehmenskaufvertrag kann ihre wirtschaftlichen Folgen jedoch im Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer verteilen; gegenüber Gläubigern der Zielgesellschaft gilt dies nicht ohne Weiteres.

Zudem geht dem häufig eine sogenannte Due-Diligence-Prüfung voraus. Selbstverständlich hat daneben auch eine sorgfältige Vertragsgestaltung große Bedeutung.
Ist die Zielgesellschaft eine GmbH, ist der Anteilskaufvertrag notariell zu beurkunden. Daneben können weitere gesellschaftsrechtliche und oder sonstige zivilrechtliche Erfordernisse zu beachten sein.

Was ist ein Asset Deal?

Beim Asset Deal, erwirbt der Käufer gerade keine Anteile, sondern einzelne Vermögensgegenstände und ggf. Rechtsverhältnisse des Unternehmens. Das können bspw. Grundstücke, Maschinen, Forderungen und Schutzrechte sein. Vertragsbeziehungen gehen beim Asset Deal nicht automatisch über. Häufig bedarf es hierfür zusätzlicher Vereinbarungen und gegebenenfalls der Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners.

Die rechtliche Schwierigkeit besteht beim Asset Deal vor allem darin, dass die zu übertragenen Gegenstände möglichst genau bezeichnet werden müssen. Entsprechende Unternehmenskaufverträge enthalten daher in der Praxis häufig umfangreiche Inventarlisten und weitere Anlagen.

Vorteil des Asset Deals ist, dass er eine gezielte Auswahl des Kaufgegenstands ermöglicht. Trotzdem kann es unter bestimmten Voraussetzungen dazu kommen, dass bspw. Arbeitsverhältnisse übergehen oder gesetzliche Haftungstatbestände eingreifen.

Welche Variante des Unternehmenskaufs im konkreten Einzelfall geeignet ist, sollte sorgfältig geprüft werden. Dabei sollten die Vor- und Nachteile beider Varianten aus wirtschaftlicher, steuerlicher sowie aus zivilrechtlicher Sicht gründlich gegeneinander abgewogen werden.

Wie läuft ein Unternehmenskauf typischerweise ab?

Zu Beginn sollten die Transaktionsziele festgelegt und eine geeignete Struktur geprüft werden. Insbesondere muss geklärt werden, was konkret übertragen werden soll.

Daneben spielen in diesem Stadium aber auch bereits Fragen ein Rolle wie:

  • die Kaufpreisvorstellungen
  • die Finanzierung
  • der Zeitplan
  • und der Umgang mit Risiken

Häufig wird in dieser Anbahnungsphase eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen, die den Umgang mit vertraulichen Informationen regelt. ggf. wird daneben auch ein sogenannter Letter of Intent vereinbart. In diesem werden die wesentlichen Eckpunkte, auf die sich die Vertragsparteien wirtschaftlich verständigt haben, festgehalten.

Im weiteren Verlauf kommt es in der Praxis häufig zu einer Due-Diligence-Prüfung. Dabei ermittelt der Käufer, in der Regel unterstützt von externen Beratern, die wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Verhältnisse sowie Risiken des Zielunternehmens.

Die Ergebnisse aus dieser Prüfung fließen sodann in die weitere Verhandlung bzw. in die Ausgestaltung des Unternehmenskaufvertrags ein.

Der eigentliche Abschluss des Unternehmenskaufvertrags wird als “Signing” bezeichnet. In der Praxis findet der tatsächliche Vollzug aber häufig erst zu einem späteren Zeitpunkt statt. Dieser wird “Closing” genannt.

Zwischen diesen beiden Zeitpunkten können je nach Ausgestaltung des Unternehmenskaufvertrags bspw. noch Zustimmungserklärungen und/oder, Genehmigungen einzuholen sein. Auch kann der Unternehmenskaufvertrag vorsehen, dass in dieser Phase weitere Vollzugsvoraussetzungen zu schaffen sind.

Eine vollumfängliche anwaltliche Begleitung unterstützt dabei die rechtliche Strukturierung der Transaktion von Anfang an. Sie umfasst aber insbesondere auch eine rechtliche Due-Diligence-Prüfung, die Vorbereitung oder Prüfung der Vertragsunterlagen, ggf. Verhandlungen mit der Gegenseite und/oder die sonstige Vorbereitung des Signings. Auch die anschließende rechtliche Begleitung bis zum Closing ist häufig ratsam.

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Was wird bei einer Due Diligence geprüft?

Die Due Diligence ist eine systematische Risikoprüfung des Zielunternehmens. Sie soll dem Käufer ein belastbares Bild von der rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Situation sowie etwaigen Risiken vermitteln.

Typische Prüfungsbereiche sind:

  • Gesellschafts- und Beteiligungsstruktur
  • Laufende Verträge
  • Vermögensgegenstände
  • Gewerbliche Schutzrechte und sonstige Rechte
  • Arbeitsverhältnisse
  • Rechtsstreitigkeiten und behördliche Verfahren
  • Finanz- und Ertragslage
  • Steuerliche Verhältnisse

Sinn der Due-Diligence-Prüfung ist es vor allem, einen Ausgleich der Informationsasymmetrie zwischen den beiden Vertragsparteien herzustellen. So kennt der Verkäufer sein Unternehmen in der Regel deutlich besser als der Käufer. Der Käufer soll also durch diesen umfassenden Einblick in die Lage versetzt werden, fundierte Entscheidungen zu treffen und Risiken abschätzen zu können.

Worauf es in der Praxis ankommt: 
In der Regel beschränkt sich die anwaltliche Begleitung bei der Due Diligence nicht nur auf das Auffinden von Risiken. Diese werden vielmehr auch rechtlich bewertet. Außerdem fließen die Ergebnisse regelmäßig in die Vertragsgestaltung mit ein. So können Risiken bspw. durch Garantien, Freistellungen, Anpassungen des Kaufpreises und/oder durch besondere Vollzugsvoraussetzungen im Unternehmenskaufvertrag berücksichtigt werden.

Eine Due Diligence beseitigt gleichwohl nicht jedes Risiko. Sie verbessert jedoch die Informationsgrundlage für Kaufentscheidung und Vertragsverhandlungen.

Wie wird der Kaufpreis festgelegt?

Der Kaufpreis ist regelmäßig zentraler Bestandteil der Verhandlungen und des Unternehmenskaufvertrags selbst. Entscheidend für seine Höhe sind vor allem die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Zukunftsperspektiven des Zielunternehmens. Auch die Marktposition, bestehende Risiken und erwartete Synergien können eine Rolle spielen.

In der Praxis werden unterschiedliche Bewertungsverfahren eingesetzt. Typische Beispiele sind das Ertragswert-, das Discounted-Cash-Flow- und das Multiplikatorverfahren.

Kaufpreisregelungen in Unternehmenskaufverträgen sind häufig ziemlich umfangreich. Bspw. werden oft geregelt:

  • die genaue Höhe des Kaufpreises und der Zahlungszeitpunkt
  • etwaige Kaufpreisanpassungen
  • die Abgrenzung von Vermögen und Verbindlichkeiten
  • etwaige nachgelagerte Zahlungen
  • ggf. Earn-out-Regelungen
  • die Voraussetzungen der Kaufpreiszahlung

Welche Regelungen enthält ein Unternehmenskaufvertrag?

Unternehmenskaufverträge sind sehr unterschiedlich. Ihr Inhalt hängt vor allem von der Transaktionsstruktur und dem Kaufgegenstand ab. Typische Regelungsbereiche sind:

  • Kaufgegenstand
  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
  • Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten
  • Vollzugsvoraussetzungen
  • Garantien und Zusicherungen
  • Freistellungen
  • Haftungsbegrenzungen
  • Verjährungsfristen
  • Wettbewerbsverbote
  • Umgang mit bestehenden Verträgen und Mitarbeitern

Daneben gibt es Besonderheiten je nach Art des Unternehmenskaufvertrags. So müssen bspw. bei einem Share-Deal die zu übertragenen (Geschäfts-)Anteile genau bezeichnet und ggf. weitere gesellschaftsrechtliche Anforderungen geregelt werden.

Bei einem Asset Deal kommt hingegen vor allem der Beschreibung des Kaufgegenstands besondere Bedeutung zu. Eine ausreichende Bestimmtheit oder zumindest Bestimmbarkeit sind hier unerlässlich.
 

Welche Haftungsrisiken bestehen für den Käufer?

Share Deal und Asset Deal führen zu unterschiedlichen Haftungsrisiken.

Beim Share Deal verbleiben die Verbindlichkeiten und Altlasten grundsätzlich in der Gesellschaft. Der Käufer übernimmt die Gesellschaft mit ihrer bestehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Situation. Von diesem Grundsatz abweichende Regelungen im Kaufvertrag sind aber natürlich möglich und auch nicht unüblich.

Beim Asset Deal können insbesondere die Haftung bei Firmenfortführung nach § 25 HGB, die Haftung für bestimmte Steuerschulden nach § 75 AO und der Übergang von Arbeitsverhältnissen nach § 613a BGB relevant sein. Vertragliche Haftungsausschlüsse verhindern gesetzliche Haftungsfolgen gegenüber Dritten nicht stets. Die jeweiligen Haftungstatbestände müssen daher vor Abschluss der Transaktion geprüft werden. Der Unternehmenskaufvertrag kann die Risiken zwischen Käufer und Verkäufer bspw. durch Garantien, Freistellungen und weitere Sicherungsmechanismen verteilen.

Sie stehen vor einem Share Deal oder Asset Deal?

Haftungsrisiken und Vertragsgestaltung entscheiden über den Erfolg der Transaktion. Wir begleiten Sie von der Due Diligence bis zum Closing.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem Share Deal und einem Asset Deal?

Bei einem Asset-Deal werden einzelne Vermögensgegenstände und ggf. Vertragsverhältnisse übertragen. Bei einem Share-Deal erwirbt der Käufer Anteile an einer Gesellschaft.

Welche Vorteile hat ein Share Deal?

Der Share Deal ermöglicht einen vergleichsweisen einfachen Erwerb eines gesamten Unternehmens. Es bedarf grundsätzlich keiner gesonderten Übertragung von einzelnen Vermögensgegenständen und/oder Vertragsverhältnissen.

Welche Vorteile hat ein Asset Deal?

Beim Asset Deal ist es möglich, den Kaufgegenstand ganz gezielt festzulegen. Der Käufer kann also nur bestimmte Vermögensgegenstände und ggf. Rechtsverhältnisse übernehmen, ohne zwingend die gesamte Zielgesellschaft zu erwerben.

Was ist eine Due Diligence?

Es handelt sich hierbei um eine Prüfung, bei der das zu erwerbende Zielunternehmen systematisch auf wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Risiken geprüft wird. Die Ergebnisse fließen regelmäßig in die Kaufpreisverhandlung und die weitere Vertragsgestaltung ein.

Was versteht man unter Signing und Closing?

Unter Signing versteht man die Unterzeichnung des Unternehmenskaufvertrags. Das Closing bezeichnet demgegenüber den häufig erst späteren Vollzug der Transaktion, der oftmals erst nach Eintritt weiterer Vollzugsvoraussetzungen erfolgt.