Sie haben einen Abmahnungsfall in Ihrem Unternehmen und möchten diesen juristisch prüfen lassen? Dann sind Sie bei unseren Anwälten für Arbeitsrecht an der richtigen Adresse:
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Verhält sich der Arbeitnehmer pflichtwidrig und erfüllt seine Pflichten, also z.B. eine wirksame (!) Weisung des Arbeitgebers nicht, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dieses zunächst als Warnung abzumahnen. Angehört werden muss der Arbeitnehmer in dem Zusammenhang nicht.
Die Schriftform ist für die Abmahnung nicht erforderlich. Sie muss aber inhaltlich zwei Funktionen erfüllen:
Erst wenn trotz Abmahnung ein vergleichbares Fehlverhalten seitens des Arbeitnehmers erneut festgestellt wird, kann eine verhaltensbedingte Kündigung erfolgen. Je nach Schwere des Verstoßes können auch mehrere erfolglose Abmahnungen vor einer Kündigung erforderlich sein.
Eine Abmahnung ist dann nicht erforderlich, wenn …